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Motorradführerscheine

Motorradführerschein

Klasse A1

Voraussetzungen:

  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Personalausweis /Reisepass
  • Passbild (biometrisch)

Ausbildungsbeginn: Um die Fahrerlaubnis der Klasse A1 zu erhalten, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. Ihre Ausbildung können Sie allerdings schon mit dem 15. Lebensjahr beginnen und Ihre theoretische Prüfung drei Monate bzw. die praktische Prüfung einen Monat vor erreichen des 16. Lebensjahres absolvieren. Die Aushändigung des Führerscheins erfolgt allerdings frühestens zu ihrem 16. Geburtstag.

Die Ausbildung: Ihre Ausbildung umfasst 12 Themen theoretischen Grundstoff sowie 4 Themen Klassen- Spezifischen Unterricht. Der praktische Teil der Ausbildung kann parallel zum Theorieunterricht absolviert werden. Dieser umfasst 12 Sonderfahrten a 45 min (5 Überlandfahrten / 4 Autobahnfahrten / 3 Nachtfahrten) und Übungsfahrten bis zum erreichen der entsprechend geforderten Fähigkeiten.

Die Prüfung: Nach absolvieren des Theorieunterrichts ist die theoretische Prüfung möglich, und nach bestehen dieser können Sie ,nachdem Sie die Praxisausbildung abgeschlossen haben ,Ihre dabei erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in der praktischen Prüfung demonstrieren.

Diese Führerscheinklasse berechtigt zum Führen von Bikes mit einer Leistung von bis zu 15 Ps und 125 ccm. Eine Geschwindigkeitsdrossel ist nicht mehr erforderlich.

Klasse A2/A

Voraussetzungen:

  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Personalausweis /Reisepass
  • Passbild (biometrisch)

Ausbildungsbeginn: Bei dieser Klasse unterscheidet man A 2 (bis 48 PS) ,welche ein sogenannter Stufenführerschein ist und die Klasse A unbegrenzt. Das Mindestalter für die Klasse A 2 beträgt 18 Jahre und berechtigt nach zwei Jahren das führen von allen handelsüblichen Motorrädern (nur praktische Prüfung erforderlich). Bis dahin ist es erlaubt Krafträder bis 48 PS zu fahren .

Für die Klasse A unbegrenzt müssen Sie mindestens 24 Jahre alt sein, um einen Direkteinstieg in diese Klasse machen zu können (das heißt keinen Vorbesitz einer Kraftklasse).

Die Prüfung: Nach absolvieren des Theorieunterrichts ist dann die theoretische Prüfung möglich. Ist der Führerschein A1 bereits erworben wird nur eine praktische Prüfung absolviert. Die Theorieprüfung entfällt in diesem Fall. Beim bestehen dieser Prüfung können Sie ,nachdem Sie die Praxisausbildung abgeschlossen haben, Ihre dabei erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in der praktischen Prüfung demonstrieren. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

Führerschein B 196

Allgemeine Informationen:

  • Ausbildung erfolgt mit einem 125 ccm Motorrad
  • Entspricht Fahrzeugen der Klasse A1
  • Keine Theorie- oder Praxisprüfung notwendig
  • Darf nur in Deutschland gefahren werden
  • Keine Erweiterung auf Klasse A2 oder A möglich

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Mindestens 25 Jahre alt
  • Führerschein Klasse B vorhanden
  • Mindestens 5 Jahre Fahrerfahrung

Wie findet die Ausbildung statt?

  • Theorieausbildung umfasst 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht
  • Praxisausbildung umfasst 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten = 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten