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PKW Führerschein

PKW Führerschein / Autoführerschein

Klasse B / B 197

Voraussetzungen:

    • Sehtest
    • Erste Hilfe Kurs
    • Personalausweis /Reisepass
    • Passbild (biometrisch)

Ausbildungsbeginn: Um die Fahrerlaubnis der Klasse B/BE zu bekommen müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Die Ausbildung können Sie allerdings schon mit dem 17. Lebensjahr beginnen.

Die theoretische Prüfung können Sie drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor erreichen des 18. Lebensjahres absolvieren. Die Aushändigung Ihres Führerscheins erfolgt frühestens zu Ihrem 18. Geburtstag.

Die Ausbildung: Ihre Ausbildung beginnt mit der theoretischen Ausbildung, welche mindestens 12 Themen theoretischen Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht enthalten muss. Die praktische Ausbildung kann parallel zur theoretischen Ausbildung oder im Anschluss daran erfolgen.

Diese Ausbildung muss 12 Sonderfahrten a 45 min enthalten (5 Überlandfahrten / 4 Autobahnfahrten / 3 Nachtfahrten). Die Klasse BE beinhaltet fünf zusätzliche Sonderfahrten (3 Überlandfahrten / 1 Autobahnfahrt / 1 Nachtfahrt) mit einem entsprechend dafür geeigneten Gespann.

Die Prüfung: Nachdem Sie Ihren Theorieunterricht vollständig besucht und somit absolviert haben ist die theoretische Prüfung möglich. Nach bestehen dieser Prüfung können Sie Ihre Praxisausbildung abschließen und Ihre dabei erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in der praktischen Prüfung demonstrieren.

Klasse BF 17

Voraussetzungen:

  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Personalausweis /Reisepass
  • Passbild (biometrisch)
  • Ablichtung Führerschein und Personalausweis der Begleitperson

Voraussetzungen Begleitperson:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • nicht mehr als 1 Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg

Ausbildungsbeginn: Ihre Ausbildung können Sie mit 16 Jahren beginnen. Drei Monate vor erreichen des 17. Lebensjahres ist die Theorieprüfung und einen Monat vorher die praktische Prüfung möglich. Nach bestehen der beiden Prüfungen bekommen Sie eine Fahrberechtigung in Begleitung Ihrer angegebenen Begleitpersonen.

Nach erreichen des 18. Lebensjahres können Sie sich dann Ihren Kartenführerschein bei dem zuständigen Verkehrsamt ausstellen lassen. Bis dahin ist Ihnen allerdings das fahren nur mit Ihren angegebenen Begleitpersonen gestattet. 

Anhängerführerschein

Klasse B 96

Diese Führerscheinklasse berechtigt zum Führen von Gespannen (PKW + Anhänger) bis 4,25 Tonnen.

Maßgebend hierfür ist jeweils das zulässige Gesamtgewicht welches in der Zulassungsbescheinigung angegeben ist. Für diesen Führerschein ist eine theoretische und praktische Ausbildung zu absolvieren, jedoch keine Prüfung erforderlich.

Klasse BE

Mit diesem Führerschein ist der Führer des Fahrzeuges berechtigt alle handelsüblichen PKW Anhänger bis zu einem maximalen zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen zu bewegen.

Zum Erlangen dieses Führerscheines ist eine praktische Ausbildung und eine praktische Prüfung zu absolvieren.